Vormerksystem und Punkteführerschein
Details zum Führerschein - Vormerksystem und Punkteführerschein
Durch das Vormerksystem können bei Kraftfahrzeug-Lenkern, die ein hoch risikobehaftetes Fahrverhalten aufweisen, rechtzeitig Maßnahmen gesetzt werden. Durch den Punkteführerschein werden Delikte, die bereits vor der Einführung des Vormerksystems zum Entzug der Lenkberechtigung geführt haben nicht beeinflusst. Es wurden allerdings die Entzugsdelikte um einen Punkt erweitert. Personen, die einen zu geringen Sicherheitsabstand einhalten (weniger als 0,2 Sekunden) müssen den Führerschein abgeben.
Der Deliktekatalog für das Führerschein Vormerksystem umfasst 13 Delikte. Wenn zum ersten mal eines dieser 13 Vormerkdelikte begangen wird führt dies zu einer Vormerkung im Führerschein-Register. Falls in einem Zeitraum von zwei Jahren ein weiterer Delikt begangen wird, ordnet die Behörde eine Maßnahme an. Dies kann beispielsweise bedeuten, dass von der betreffenden Person eine Nachschulung besucht werden muss. Bei der dritten Vormerkdelikt Übertretung innerhalb von drei Jahren wird von der Behörde die Lenkberechtigung für mindestens drei Monate entzogen. Die Vormerkungen im Führerschein-Register werden nach zwei Jahren in denen der Lenker deliktfrei war gelöscht. Nähere Details zum Punkteführerschein sowie zu den Delikten und den möglichen Maßnahmen finden sich beim BMvIT.
Beim Lenken eines KFZ unter Alkoholeinfluss wird bei der Überschreitung der 0,5 Promille-Grenze eine Vormerkung im Führerscheinregister durchgeführt. Dabei behält der Kraftfahrer bei der ersten Übertretung den Führerschein. Bei der zweiten Vormerkung wird eine Nachschulung angeordnet. Falls es innerhalb von drei Jahren zum dritten Mal zu einer Übertretung der 13 Delikte gekommen ist und beispielsweise eine dieser beiden Übertretungen ein 0,5 Promille-Delikt war führt dies zum Entzug der Lenkberechtigung für mindestens drei Monate.
Eine Zusammenstellung (vor der 12. Führerscheingesetz und Straßenverkehrs-Ordnung Novelle) kann beim BMvIT in druckbarer Form heruntergeladen werden. Diese beinhaltet Informationen zum Führerschein- Vormerksystem mit stand 1. September 2009.
Welche Delikte beinhaltet das Vormerksystem?
Siehe dazu auch im Führerscheingesetz sowie im zusammenfassenden Folder beim BMvIT.
1. | Übertretung der 0,5 Promille-Grenze und 0,1 Promille für Probeführerschein Besitzer |
2. | Übertretung der 0,1 Promille-Grenze für C-Führerschein Lenker (LKW) |
3. | Übertretung der 0,1 Promille-Grenze für D-Führerschein Lenker (Autobus) |
4. | Gefährdung von Fußgängern auf dem Schutzweg bzw. beim Einbiegen |
5. | Nichtbeachten des Sicherheitsabstandes von 0,2 – 0,39 Sekunden |
6. | Überfahren einer Stopptafel mit Vorrangverletzung |
7. | Überfahren des Rotlichts mit Vorrangverletzung |
8. | Befahren des Pannenstreifens mit mehrspurigen Kraftfahrzeugen und dadurch Behinderung von Einsatzfahrzeugen, Fahrzeugen des Straßendienstes, der Straßenaufsicht oder des Pannendienstes |
9. | Übertretung der Beschränkungen für KFZ mit gefährlichen Gütern beim Befahren von Autobahntunneln |
10. | Verletzung des Fahrverbots für KFZ mit gefährlichen Gütern |
11. | Überfahren von Rotlicht bei Bahnübergängen sowie Umfahren eines Schrankens |
12. | Lenken eines Kraftfahrzeuges dessen technischer Zustand bzw. dessen nicht gesicherte Ladung eine Gefährdung der Verkehrssicherheit darstellt |
13. | Nichtbeachtung der Vorschriften über die Kindersicherung in PKW/Kombi. Kind nicht mit einem Kindersitz oder Sitzpolster gesichert oder (bei größeren Kindern) Sicherheitsgurt nicht oder falsch verwendet. |
Wen betrifft die Nachschulung aufgrund des Vormerksystems?
Nachschulungen können von der Behörde nach dem zweiten begangenen Vormerkdelikt im Zeitraum von zwei Jahren angeordnet werden.
Wie ist der Ablauf der Nachschulung organisiert?
Es finden zwei Kurssitzungen verteilt auf mindestens acht Tage, statt. Eine Kurssitzung dauert etwa drei Stunden. Voraussetzung für den Erhalt einer Kursbestätigung ist die aktive Teilnahme am Kurs. Es gibt jedoch keine Prüfung. Wir bitten Sie, bei der Anmeldung in unserem Sekretariat den gewünschten Kursort bekannt zu geben.
Wo kann ich mich anmelden?
Um einen Nachschulungstermin in Ihrer Umgebung zu erhalten, bzw. um sich anzumelden, wenden Sie sich bitte telefonisch an unser Sekretariat in der Steiermark, an unseren Kontakt im Burgenland, an das Sekretariat in Kärnten, an das Sekretariat in Niederösterreich, an unser Sekretariat in Vorarlberg oder an das Sekretariat in Wien. Sie können sich auch gleich online anmelden. Wir sind bemüht, einen für Sie möglichst gut passenden Termin zu finden.